Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann bei Rettungssanitätern als Berufskrankheit anerkannt werden, hat das Bundessozialgericht entschieden. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.
Die Bundesärztekammer hat sich mit den privaten Krankenversicherern auf Empfehlungen für die Abrechnung von Leistungen beim Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz verständigt.
Eine private Assekuranz lehnt Invaliditätsleistungen nach Sturz ab. Grund war aber nicht der Alkohol. Die Frau hatte es schlicht versäumt, innerhalb der vertraglichen Frist ein Attest einzureichen.
Bei der Debeka waren im Jahr 2022 fast die Hälfte aller neuen Fälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Ganz vorn rangieren dabei depressive Störungen.