Versicherungs-Urteil

Bei Unfallversorgung rechtzeitig an Attest für private Unfallversicherung denken

Eine private Assekuranz lehnt Invaliditätsleistungen nach Sturz ab. Grund war aber nicht der Alkohol. Die Frau hatte es schlicht versäumt, innerhalb der vertraglichen Frist ein Attest einzureichen.

Veröffentlicht:

Braunschweig. Bei der Versorgung eines Freizeitunfalls müssen Arzt und Patient rechtzeitig an eine Bescheinigung für eine private Unfallversicherung denken. Denn versäumen Versicherte hierfür die Frist, muss die Versicherung nicht zahlen – selbst dann, wenn sie die Leistungen zunächst aus ganz anderen Gründen abgelehnt hatte, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschied. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.

Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren Antrag auf Leistungen wegen Invalidität lehnte ihre private Unfallversicherung ab. Ursache des Unfalls sei der Alkoholkonsum gewesen; dies schließe die Leistungspflicht aus. Die Klage blieb durch alle Instanzen ohne Erfolg. Grund war allerdings nicht der Alkohol. Die Frau hatte es schlicht versäumt, innerhalb der vertraglichen Frist von 24 Monaten ein Attest einzureichen, mit dem ein Arzt ihr unfallbedingte Dauerschäden bescheinigt.

Hierzu entschied das OLG Braunschweig, dass sich die Versicherung darauf auch dann berufen kann, wenn sie ihre Einstandspflicht zunächst wegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung der Frau abgelehnt habe. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Versicherung habe nicht erklärt, dass der Alkohol der einzige Grund für die Leistungsablehnung gewesen sei. Ein schützenswertes Vertrauen sei daher nicht entstanden, so das OLG. Der BGH in Karlsruhe dies inzwischen bestätigt und die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen. (mwo)

Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter