Nach Verfassungsgerichtsbeschluss

Brandenburg: Erster Corona-U-Ausschuss kann beendet werden

Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hält eine weitere Befragung von Ministerpräsident Woidke und Gesundheitsministerin Nonnemacher durch den Corona-Untersuchungsausschuss nicht für notwendig. Der Vorsitzende des Ausschusses will diesen nun zügig schließen.

Veröffentlicht:

Potsdam. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) müssen nicht erneut vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des Landtags erscheinen. Wie das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg am Mittwoch mitteilte, hätten die obersten Richter des Landes bereits am 21. April einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Verschiedene Mitglieder der AfD-Fraktion sowie die Fraktion als Ganzes hatten dagegen geklagt, dass der Untersuchungsausschuss mit seiner Mehrheit sieben Beweisanträge der drei AfD-Abgeordneten abgelehnt hatte. Sie sahen darin eine Verletzung der qualifizierten Minderheit des Ausschusses zustehenden Rechte auf Beweiserhebung. Die Anträge wurden vom Verfassungsgericht zum Teil als unzulässig verworfen und zum Teil als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung, mit welcher der Untersuchungsausschuss UA 7/1 die Anträge abgelehnt hatte, verletze nicht die Rechte der Mitglieder der AfD.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Daniel Keller (SPD), kündigte an, nun zügig zu einer Sitzung des Gremiums einladen zu wollen, um den Abschlussbericht des Ausschusses zu beschließen. Damit soll der auf Initiative der AfD zu Stande gekommene Untersuchungsausschuss, dessen Ergebnisse von Beobachtern als gering eingestuft werden, dann offiziell beendet werden. (lass)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Hotline, Website und Schulungen geplant

Lauterbach kündigt Gesetz zur Suizidprävention an

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)

Rote-Hand-Brief zu oralen Retinoiden

Lesetipps