Eckpunktepapier

Bundesregierung hält Ausnahmen für Geimpfte und Genesene für nötig

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Ein digitaler Nachweis, gegen Corona geimpft zu sein: Inwieweit wird das künftig Ausnahmen von geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten? Darüber wird am Montag beim Impfgipfel diskutiert. (Symbolbild)

Ein digitaler Nachweis, gegen Corona geimpft zu sein: Inwieweit wird das künftig Ausnahmen von geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten? Darüber wird am Montag beim Impfgipfel diskutiert. (Symbolbild)

© Firn / stock.adobe.com

Berlin. Für vollständig gegen COVID-19 Geimpfte und für Genesene soll es nach Auffassung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.

Die Entscheidungskompetenz liegt hier zwar beim Bund. Allerdings war in der verabschiedeten Novelle des Infektionsschutzgesetzes festgelegt worden, dass Bundestag und Bundesrat solchen Änderungen zustimmen müssen. Wann ein Entwurf für eine entsprechende Rechtsverordnung vom Kabinett verabschiedet wird, steht aber noch nicht fest.

Keine Erleichterungen bei Einreisen aus Virusvariantengebieten

In dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, was Einreiseregelungen angehe sowie den Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen sollten Menschen, die gegen COVID-19 geimpft sind, und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten. Bei Einreisen aus sogenannten Virusvariantengebieten sollen allerdings keine Erleichterungen gewährt werden.

„Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein“, wird in dem Eckpunktepapier festgehalten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten.

Konkret wird vorgeschlagen, für den Bereich von Kontaktbeschränkungen sollten Ausnahmen für die mit einer in der EU zugelassenen Vakzine Geimpften und für Genesene vorgesehen werden, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. „Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden“. Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen – etwa Museen oder Schwimmbäder – ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.

Wie wird „Genesene“ definiert?

Als Genesene sollen demnach Menschen gelten, „die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können“. Dies gelte bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung, da solange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden könne.

In dem Papier, das mit den Ländern besprochen werden soll und der Vorbereitung einer Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, „sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“.

„Kein Privileg, sondern ein Gebot der Verfassung“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem „Handelsblatt“: „Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.“ Dies sei kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung. Lambrecht verwies auf die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Danach sei die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt worden, „besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist“.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Mitte April erklärt, nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig Geimpfte spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis – beziehungsweise bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach der Gabe der ersten und einzigen Impfdosis – geringer als bei Vorliegen eines negativen Schnelltests bei Infizierten ohne Symptome.

Mit Stand Samstagvormittag sind rund sieben Prozent der Einwohner in Deutschland vollständig geimpft. Das waren rund 5,86 Millionen Menschen. Fast 19 Millionen Menschen oder 22,8 Prozent der Bevölkerung haben eine erste Impfung erhalten, teilte das RKI mit. Fast 2,9 Millionen Menschen sind laut RKI von einer COVID-19-Erkrankung genesen. (dpa)

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