Maßnahmenkatalog
Hessische Landesärztekammer: Keine pauschalen Beschäftigungsverbote für schwangere Ärztinnen
Um schwangeren Ärztinnen an Krankenhäusern die Weiterarbeit in der Schwangerschaft zu ermöglichen, sollen die Kliniken die entsprechenden Voraussetzungen schaffen – zum Beispiel eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.