Maßnahmenkatalog

Hessische Landesärztekammer: Keine pauschalen Beschäftigungsverbote für schwangere Ärztinnen

Um schwangeren Ärztinnen an Krankenhäusern die Weiterarbeit in der Schwangerschaft zu ermöglichen, sollen die Kliniken die entsprechenden Voraussetzungen schaffen – zum Beispiel eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.

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