Schleswig-Holstein

Innenministerium will Bürgerentscheid zu imland-Kliniken zulassen

Wie sollen sich die imland-Kliniken in Rendsburg und Eckernförde künftig aufstellen? Dazu gibt es weiterhin unterschiedliche Auffassungen. Nun zeichnet sich für Ende Oktober eine Abstimmung ab.

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Am 30. Oktober könnte das Bürgerbegehren zu den beiden Standorten der imland-Klinik in Rendsburg und Eckernförde starten.

Am 30. Oktober könnte das Bürgerbegehren zu den beiden Standorten der imland-Klinik in Rendsburg und Eckernförde starten.

© Carsten Rehder/dpa

Kiel. Zur Zukunft der imland-Kliniken mit den Standorten Rendsburg und Eckernförde kann es nach aktuellem Stand ein Bürgerentscheid geben. Nach der vorläufigen Prüfung beabsichtige die Kommunalaufsicht, das vorherige Bürgerbegehren als zulässig einzustufen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

Das Bürgerbegehren verfolgt das Ziel, die medizinische Versorgung an beiden Standorten weitgehend im bisher gewohnten Umfang zu erhalten. Andere Szenarien sehen speziell für Eckernförde Einschnitte vor. Der Kreistag befasst sich insgesamt mit fünf verschiedenen Modellen für die Zukunft der Kliniken.

Das Ministerium teilte am Mittwoch den Initiatoren des Bürgerbegehrens und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde das vorläufige Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung mit. Beide Parteien haben nun bis zum 12. August Zeit, sich dazu zu äußern. Danach soll über die Zulässigkeit abschließend entschieden werden. Die formellen Anforderungen sind aus Sicht der Kommunalaufsicht erfüllt. So wurden 11 .314 gültige Unterschriften abgegeben, erforderlich wären 9110 gewesen.

Kreis hält dagegen

„Die Kreisverwaltung hält die angekündigte Entscheidung des Innenministeriums für falsch“, hieß es in einer Mitteilung aus Rendsburg. Dabei geht es vor allem um die Zukunft der Geburtshilfe in Eckernförde – die Abteilung wurde Ende 2021 zunächst vorübergehend geschlossen. „Neben der fehlenden Versorgungsrelevanz für eine geburtshilfliche Abteilung in Eckernförde ist es bereits seit 2017 nicht mehr gelungen, die erforderliche fachärztliche Besetzung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe sicherzustellen“, erläuterte die Kreisverwaltung. „Deshalb konnte die gebotene medizinische Leistungsfähigkeit schon über viele Jahre nicht mehr gewährleistet werden.“

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Aus Sicht des Kreises ist es nicht richtig, dass sich das Innenministerium eine mögliche Wiedereröffnung dieser Abteilung offen halten will. Noch im April dieses Jahres habe das Gesundheitsministerium die imland gGmbH aufgefordert, unverzüglich die endgültige Schließung der Geburtshilfe in Eckernförde vorzunehmen. „Insofern ist die jetzige Kehrtwendung überraschend. Denn nichts deutet darauf hin, dass sich an der Ausgangslage etwas gegenüber dem Frühjahr geändert hat oder in absehbarer Zeit ändern wird“, erklärte Landrat Rolf Schwemer.

Juristische Auseinandersetzung nicht gewollt

Gleichwohl werde der Kreis nicht juristisch dagegen vorgehen, dass das Bürgerbegehren für zulässig erklärt werden solle, denn eine möglicherweise langwierige juristische Auseinandersetzung würde die ohnehin schwierige Situation der Kliniken weiter verschärfen.

Die Kreisverwaltung werde in Abstimmung mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens den 30. Oktober dieses Jahres als Termin für den Bürgerentscheid vorschlagen. (dpa)

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