MVZ-Debatte
KV Baden-Württemberg ist gegen engen Gründungsradius für Klinik-MVZ
Mit vielen Vorschlägen, wie Klinik-MVZ zu kontrollieren wären, ist die KV Baden-Württemberg einverstanden. Doch nicht mit 50 km Gründungsradius und dem Ende der Fachgleichheit.
Veröffentlicht:Stuttgart. Die KV Baden-Württemberg ist gegen eine allzu starke regionale Beschränkung Medizinischer Versorgungszentren. Wie es in einer Mitteilung zu Wochenbeginn heißt, hält die KV den zuletzt von den Bundesländern vorgebrachten Vorschlag, Klinik-MVZ lediglich in einem Radius von 50 km rund um das Trägerhaus gründen zu dürfen, für „zu kleinräumig“.
Grundsätzlich, so KV-Vorsitzender Dr. Karsten Braun, sei eine „Einschränkung bundesweit agierender MVZ-Ketten“ zu befürworten. „Aber den Radius auf nur 50 Kilometer festzulegen, ist unrealistisch.
Er sollte auf das jeweilige Bundesland bzw. den jeweiligen KV-Bereich ausgedehnt werden.“ In Einzelfällen und je nach Versorgungs-bedarf, so Braun weiter, „müsste auch eine Ausweitung auf angrenzende Regionen möglich sein“.
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Kennzeichnungspflichten finden Zustimmung
Auch den von der Bundesärztekammer zur MVZ-Regulation gemachten Vorschlag, künftig nurmehr fachübergreifende Zentren zuzulassen, hält der KV-Chef für kontraproduktiv. Ein Ende der Fachgleichheit bilde „in Zeiten des Ärztemangels unter Umständen regional erforderliche Versorgungskonzepte nicht ab und erfüllt keinen Schutzzweck gegenüber Kapitalinvestoren“.
Uneingeschränkt anfreunden könne man sich dagegen mit Kennzeichnungspflichten für MVZ sowie einem MVZ-Register, aus dem auch nachgelagerte Inhaberstrukturen ersichtlich sind.
Mit einer Begrenzung der Versorgungsanteile von MVZ-Gruppen sowie der Option, das KVen Disziplinarmaßnahmen gegen MVZ-Betreiber verhängen – alles Ideen der Bundesländer – sei man ebenso einverstanden wie mit einer Stärkung der Weisungsfreiheit ärztlicher MVZ-Leiter. (cw)