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Nach G-BA-Entscheidung

Nicht-invasive Pränataltests: Bremer Senat will Monitoring

Gesundheitssenatorin Bernhard plant Bundesratsinitiative und fordert ein Expertengremium, das die unterschiedlichen Auswirkungen der Kostenübernahme des NIPT-Tests durch die Krankenkassen prüft.

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Die Bremer Gesundheitssenatorin will den Einsatz nicht-invasiver Pränataltests noch einmal genau unter die Lupe legen lassen.

Die Bremer Gesundheitssenatorin will den Einsatz nicht-invasiver Pränataltests noch einmal genau unter die Lupe legen lassen.

© Siniehina / stock.adobe.com

Bremen. Der Bremer Senat will im Mai eine Bundesratsinitiative zum nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) einbringen. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, „ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht- invasiven Pränataltest zu implementieren“, wie der Senat mitteilte. Außerdem soll ein Fachleute-Gremium eingesetzt werden, „das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT zu prüfen hat“, heißt es.

Beim nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) handelt es sich um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und Trisomie 21 des Fetus bereits früh in der Schwangerschaft bestimmt werden kann. Bei diesem „wichtigen ethischen und frauenpolitischen Thema“ brauche man dringend eine bundespolitische Debatte, da der Test gerade bei jungen Frauen oft falsch liege, sagte Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke).

Viele Unklarheiten

Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn diese gemeinsam mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen zur Überzeugung gelangen, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Wie in Stellungnahmen des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) dargelegt, regele der G-BA weder die Voraussetzung für die Kassenleistung klar genug, noch werde festgelegt, wann genau der Test angewandt werden sollte, so der Senat. „Es sei daher zu befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen wird, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärztinnen und Ärzte absichern können.“

In einer Auswertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erklärte zwar die Mehrheit der Frauen, sich frei entschieden zu haben. Aber trotzdem empfänden 30 Prozent von ihnen die Versicherteninformation als klare Empfehlung zur Durchführung des Bluttests.

Zunahme von Spätabbrüchen beobachtet

Zugleich habe sich gezeigt, dass sich vermehrt Schwangere nach einem negativen NIPT-Ergebnis darauf verlassen, dass sie ein gesundes Kind gebären werden und deshalb auf ein Ersttrimester-Screening verzichten. Allerdings entdeckt der NIPT nur fünf bis zehn Prozent der Auffälligkeiten, ein Ersttrimester-Screening hingegen würde weitere Auffälligkeiten sichtbar machen können. „Erste Beobachtungen zeigen, dass es momentan zu einer Zunahme von Spätabbrüchen kommt, da (andere) Auffälligkeiten deutlich später in der Schwangerschaft detektiert werden. Spätabbrüche werden zumeist von Schwangeren und ihren Angehörigen als sehr belastend erlebt“, begründet der Bremer Senat seine Initiative.

Unter anderem deshalb könnten zukünftig weniger Kinder mit Trisomie 21 zur Welt kommen als statistisch erwartbar. Dies ist bereits in Nachbarländern der Fall, in denen der NIPT bereits länger als Kassenleistung zugelassen ist. „Langfristig könnte hierdurch die Stigmatisierung von Familien mit Kindern mit Trisomie 21 zunehmen und die Unterstützungsangebote für Kinder mit Trisomie 21 reduziert werden“, so der Senat. „Auch verringert sich durch entsprechende gesellschaftliche Entwicklungen die Möglichkeit für Schwangere und ihre Angehörigen, sich für ein Kind mit Trisomie 21 entscheiden zu können.“ (cben)

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