Gegen die Pflegelücke

Niedersachsen: Kassen und Kliniken treffen Vereinbarung zur Übergangspflege

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Hannover. Die Krankenkassen in Niedersachsen und die Krankenhausgesellschaft des Landes haben eine Vereinbarung zur Übergangspflege geschlossen. Das teilte der Niedersächsische Ersatzkassenverband am Freitag in Hannover mit.

„Die Krankenkassen zahlen für die Übergangspflege 220 Euro pro Tag für Patienten, die in die Kurzzeitpflege müssten und 250 Euro für Patienten, die in eine Reha-Einrichtung müssten - maximal für zehn Tage“, so der vdek auf Anfrage. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. November 2021.

Der Bundesgesetzgeber hatte 2021 beschlossen, dass pflegebedürftige Patienten nach abgeschlossener Behandlung im Krankenhaus bleiben können und dort die Pflege sichergestellt wird. Diese Übergangspflege greift immer dann, wenn keine Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen und auch ambulante Pflegedienste keine Kapazitäten haben beziehungsweise keine direkte Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung möglich ist.

„Mit der Vereinbarung auf Landesebene haben wir nun dafür gesorgt, dass die Krankenhäuser für die Übergangspflege eine angemessene Vergütung erhalten und somit diesem neuen Hilfsangebot nichts mehr im Wege steht“, sagt Hanno Kummer, Leiter des vdek in Niedersachsen.

Wie viele Patientinnen und Patienten von der Regelung profitieren könnten, ist noch unklar. „Näheres können wir erst sagen, wenn wir mit der neuen Regelung einige Monate Erfahrungen haben“, hieß es vom Ersatzkassenverband. (cben)

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