Patientenverfügung: Streit um Standard und Aussagen

Veröffentlicht:

AUGSBURG/LEIPZIG. Mit juristischen Mitteln streiten sich derzeit zwei Anbieter von Patientenverfügungen über Modalitäten und Anforderungen an diese für Ärzte verbindliche Willensbekundung. Konkret geht es via Einstweiliger Verfügung um das Unterlassen der Aussage, dass es für Patientenverfügungen und deren Anbieter erstmals einen Standard gibt. Der betroffene Anbieter kämpft ebenfalls vor Gericht gegen den Wettbewerber. (maw)

Jetzt abonnieren
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann drückt auf eine Klingel.

© Animaflora PicsStock / stock.ado

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Zwei Hände halten einen Becher mit Urin.

© mitifoto / stock.adobe.com

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!