Direkt zum Inhaltsbereich

Patientenverfügung: Streit um Standard und Aussagen

Veröffentlicht:

AUGSBURG/LEIPZIG. Mit juristischen Mitteln streiten sich derzeit zwei Anbieter von Patientenverfügungen über Modalitäten und Anforderungen an diese für Ärzte verbindliche Willensbekundung. Konkret geht es via Einstweiliger Verfügung um das Unterlassen der Aussage, dass es für Patientenverfügungen und deren Anbieter erstmals einen Standard gibt. Der betroffene Anbieter kämpft ebenfalls vor Gericht gegen den Wettbewerber. (maw)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen

Virushepatitis im Urlaub

Hepatitis auf Reisen: Wie schützen und wen?

Lesetipps
Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Einzelne Bilder von Lebensmitteln die reich an Histamin sind.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Mythos mit Nebenwirkungen

Verdacht auf Histaminintoleranz: Wie Sie jetzt vorgehen