Auskunftsanspruch

Bundesgerichtshof: Erleichterter Auskunftsanspruch zu Corona-Impfschäden

Landgericht und Oberlandesgericht hatten die Klage einer Frau gegen AstraZeneca wegen eines möglichen Impfschadens durch deren Corona-Vakzine abgewiesen. Der Bundesgerichtshof sieht dies anders.

Von Frank Leth Veröffentlicht:
Pia Aksoy, Klägerin gegen Astrazeneca, sitzt im Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Pia Aksoy, Klägerin gegen Astrazeneca, bei einem vorherigen Termin im Dezember im Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Zahnärztin aus Mainz klagt wegen eines möglichen Impfschadens. (Archivbild)

© Uli Deck/dpa

Karlsruhe. Arzneimittelhersteller müssen bei möglichen nachvollziehbaren Impfschäden infolge einer SARS-CoV-2-Impfung umfassend Auskunft über bekannte Nebenwirkungen und Verdachtsfälle über Gesundheitsschäden geben.

Damit errang die Klägerin, eine Mainzer Zahnärztin, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg. Die Karlsruher Richter entschieden, dass das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu hohe Anforderungen an einem Auskunftsanspruch gestellt hat und den Fall daher noch einmal prüfen muss.

Die Klägerin hatte sich während der Corona-Pandemie am 5. März 2021 mit dem COVID-Impfstoff Vaxzevria® des Impfstoffherstellers AstraZeneca impfen lassen. Die Europäische Kommission hatte dem Impfstoff eine bedingte Zulassung erteilt. Am 31. Oktober 2022 erhielt er eine Standardzulassung. Diese wurde dann auf Antrag von AstraZeneca mit Wirkung vom 7. Mai 2024 jedoch widerrufen.

Drei Tage nach der Impfung trat bei der Klägerin unter anderem ein idiopathischer Hörsturz am rechten Ohr auf. Seitdem kann sie auf dem Ohr nichts mehr hören. Sie macht die Corona-Schutzimpfung dafür verantwortlich. Offenbar habe sich eine Thrombose im Ohr gebildet, die den Hörsturz verursacht habe. Von AstraZeneca verlangte sie Auskunft über die bekannten Nebenwirkungen und gemeldeten Verdachtsfälle von Impfschäden.

Zweifel an Impfstoff als Ursache

Der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen; die Produktinformationen seien veraltet gewesen, rügte sie. Vor dem Landgericht Mainz forderte sie mit Verweis auf das Arzneimittelgesetz von AstraZeneca für ihren erlittenen Gesundheitsschaden Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wies den Auskunfts- und Haftungsanspruch gegenüber AstraZeneca zurück. Dass der Gesundheitsschaden auf die Impfung zurückgehe, sei nicht „überwiegend wahrscheinlich“.

Zurück ans Oberlandesgericht

Der BGH hob diese Entscheidung auf und verwies das Verfahren zurück. Für einen Auskunftsanspruch müsse die vorgebrachte Ursache des Gesundheitsschadens „plausibel“ sein. Eine Plausibilität liege aber nicht nur vor, wie das OLG fehlerhaft angenommen hat, „dass die Ursächlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist“. Sie könne auch vorliegen, wenn bereits „mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache ist“.

Damit könne die Klägerin einen umfassenden Auskunftsanspruch zu möglichen Nebenwirkungen und Verdachtsfällen von Vaxzevria® haben. Mit dem vom OLG erneut zu prüfenden Auskunftsanspruch über Nebenwirkungen habe die Klägerin die Möglichkeit, weitere Indizien für einen Impfschaden zu sammeln. Im nächsten Schritt sei dann ein Schadensersatzanspruch möglich.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 335/24

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
 Shabnam Fahimi-Weber

© Jochen Tack

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa