Neues Krankenhausgesetz
Sachsen: Erstmals Gesundheitszentren im Krankenhausplan
Geraten kleine Kliniken unter Druck, sollen die Gesundheitszentren dazu beitragen, die Versorgung auf dem Land sicherzustellen.
Veröffentlicht:Leipzig. In Sachsen werden im neuen Krankenhausplan vom kommenden Jahr an erstmals zwei Gesundheitszentren ausgewiesen. Davon berichtete Manja Rügen, Referatsleiterin für Krankenhauswesen im sächsischen Sozialministerium, am Donnerstag während des Sächsischen Krankenhaustags in Leipzig. Mit dem neuen Krankenhausgesetz ist es seit Jahresbeginn in Sachsen erstmals möglich, dass Gesundheitszentren entstehen können. Damit soll verhindert werden, dass kleine Kliniken im ländlichen Raum komplett schließen müssen. Außerdem soll durch Gesundheitszentren die ärztliche Versorgung in diesen Regionen verbessert werden, weil dort oft niedergelassene Ärzte fehlen.
„Im ostsächsischen Raum haben viele Menschen gar keinen Hausarzt mehr und gehen bei Erkrankungen direkt ins Krankenhaus statt zu niedergelassenen Ärzten“, sagte Christine Enenkel, Leiterin der Landesvertretung Sachsen der DAK.
Das Land will gegenüber dem Bund ein Statement setzen
Der neue Krankenhausplan soll in Sachsen von Januar 2024 an gelten. „Wir wollen dem Bund damit zeigen, dass wir als Länder selbst vorangehen können“, sagte Referatsleiterin Rügen. In diesem Krankenhausplan sollen zwei neue Schwerpunktversorger ausgewiesen werden. Das sind Kliniken, die knapp unterhalb der Kriterien für Maximalversorger angesiedelt sind. Außerdem soll es in Sachsen neue Schulen und Ausbildungsberufe geben.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) beklagte, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) keine Reaktion auf Äußerungen in Gesprächen zeige. „Er kann schweigen, wenn man etwas sagt, aber man hat nicht das Gefühl, dass das, was man sagt, von ihm reflektiert wird“, sagte Kretschmer. Referatsleiterin Rügen vom Sozialministerium berichtete davon, dass es beim Krankenhausfinanzierungsgesetz „ein schwieriger Prozess war, das Bundesgesundheitsministerium dazu zu bringen, dass wir ostdeutsche Belange deutlich machen können“.
Professor Thomas Fleischmann von der SRH Hochschule für Gesundheit bemängelte, dass die Rettungs- und Akutversorgung in der Bundesrepublik zu teuer sei. „Wir leisten uns in Deutschland bei der Rettungs- und Akutversorgung eine Überversorgung, die nicht durch Morbidität zu erklären ist“, sagte Fleischmann. (sve)