Cannabis-Eigenanbau statt Privatrezept

So könnte der „Medizinisches Cannabis Social Club“ funktionieren

Drei Fraktionen, ein Ansinnen: Der Mannheimer Gesundheitsausschuss soll ausloten, wie die Chancen für Patienten auf Cannabisanbau als Alternative zum teuren Privatrezept stehen. Einblick in das Konzept.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
In einem „Medizinischen Cannabis Social Club“ bauen Patienten mit Hilfe von Experten Cannabis in Eigenregie an und bekommen gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes die Blüten zum Selbstkostenpreis, so das Modell.

In einem „Medizinischen Cannabis Social Club“ bauen Patienten mit Hilfe von Experten Cannabis in Eigenregie an und bekommen gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes die Blüten zum Selbstkostenpreis, so das Modell.

© Ivan Stajkovic / Zoonar / picture alliance

Mannheim. Für die Fraktionen der Grünen, der SPD sowie der LI.PAR.Tie (Linke/Partei/Tierschutzpartei) im Mannheimer Gemeinderat steht eines fest: Gesetzlich versicherte Krebs- und Schmerzpatienten, denen kassenseitig ein ärztliches Cannabisrezept nicht genehmigt wird, sollen nicht weiter in die Illegalität getrieben und kriminalisiert werden.

Im Gesundheitsausschuss des Mannheimer Gemeinderates sind vor Kurzem die getrennten Anträge der drei Fraktionen auf Einrichtung eines „Medizinischen Cannabis Social Club“ (MCSC) im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes diskutiert worden.

Premiere in Deutschland

Sollte der MCSC realisiert werden können, wäre dies in Deutschland eine Premiere. Die Idee dabei ist, dass Menschen zusammen Cannabis anbauen und zum Selbstkostenpreis gegen Vorlage eines Rezepts erhalten können. Der Mannheimer Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert (Grüne) begrüßt den Vorstoß, wie er im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ betont.

„Grundsätzlich befürworten wir aus fachlicher Sicht die medizinische Verordnung und Verwendung von Cannabis zur Sicherung einer adäquaten Behandlung von Schwerstkranken und Schmerzpatienten gemäß des kassenärztlichen Genehmigungsverfahrens und setzen uns dafür ein, Menschen, die gesundheitliche Unterstützung benötigen, zu helfen. Hinsichtlich der Anträge werden wir zunächst mit den entsprechenden Fachgremien und Akteuren vor Ort wie der Kommunalen Gesundheitskonferenz und dem Runden Tisch Drogen eine differenzierte Prüfung der komplexen Problemlagen vornehmen, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird“, verdeutlicht Grunert.

Viele Anträge werden von Kassen abgelehnt

In ihrem Antrag weist die LI.PAR.Tie-Fraktion darauf hin, dass die Zulieferstruktur für Cannabis noch immer problematisch sei. „Nur wenige Ärzte sind bereit, entsprechende Rezepte zu schreiben und Anträge bei Krankenkassen zu verfassen. Denn auch für sie ist damit viel Aufwand bei minimaler Vergütung und einer hohen Wahrscheinlichkeit der Ablehnung verbunden“, heißt es mit Verweis auf Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das für die Genehmigung der Cannabiseinfuhren zuständig ist.

Kassen lehnten mehr als 40 Prozent der Anträge durch Ärzte ab, „wodurch vielen Patienten und Patientinnen nur ein teures Privatrezept oder der Schwarzmarkt bleibt. Auch Apotheken können dem Bedarf oft nicht nachkommen, da die entsprechende Lieferstruktur und Verarbeitung nicht ausreichend ausgebaut sind“, so die LiPAR.Tie.

Etwa sieben Euro pro Gramm Cannabisblüten vom MCSC

Die Fraktion argumentiert in ihrem Antrag auch mit konkreten Preisangaben: „Cannabisblüten auf Privatrezept kosten 15 bis 25 Euro pro Gramm. Unter Berücksichtigung der Betriebskosten könnte ein Club intern für circa sieben Euro pro Gramm Cannabisblüten ausgeben. Damit schlägt der selbstverwaltete Club auch den Schwarzmarkt mit Preisen ab zehn Euro pro Gramm.

So kann dem Schwarzmarkt zumindest für diese Nutzergruppe entgegengewirkt werden. Menschen, die sich die Kosten von Cannabis per Privatrezept nicht leisten können, sind dann nicht auf den Schwarzmarkt angewiesen.“

Gesundheitsbürgermeister Grunert warnt indes vor Euphorie. Es gelte zunächst, die Bedarfslage für Mannheim genauer zu eruieren sowie den konkreten Lösungsvorschlag der Einrichtung eines MCSC im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes zu prüfen.

Bürgermeister warnt vor Euphorie

„Da der in den Anträgen beschriebene medizinische Missstand jedoch vordergründig ein systemisches Versorgungsproblem ist, dessen Ursprung und Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene – BfArM respektive KV Baden-Württemberg – zu verorten sind, wäre dort ein entsprechender Diskurs einzuleiten“, so Grunert.

Er verweist zudem auf die vom BfArM koordinierte staatliche Cannabisagentur, die für den Anbau und Vertrieb von medizinischem Cannabis zuständig ist, selbst aber keinen Medizinalhanf anbaut.

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