Evidenzbasierte, wirksame Innovation oder reine Geldverschwendung? Die Meinungen von Lobbyisten und Ärztevertretern zu Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, könnten unterschiedlicher kaum sein.
Während Videosprechstunden in vertragsärztlichen Versorgung im Jahre 2023 zurückgegangen sind, gab es Steigerungen bei Elektronischen Patientenakten, Digitalen Gesundheitsanwendungen und eArztbriefen.
Willigen Praxisinhaber in die Kontaktaufnahme eines Unternehmens nicht ein und ist diese Kontaktaufnahme auch nur teilweise werblichen Charakters, dann ist sie unzulässig.
Am 1. Oktober treten wieder etliche Honorarbeschlüsse in Kraft. Der wohl prominenteste: Die lange geforderte hausärztliche Entbudgetierung. Die Ärzte Zeitung gibt einen Überblick.
Fast 60 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind bereits im BfArM-Verzeichnis gelistet. Aber wann und wie rechnen Praxen eine mögliche Verlaufskontrolle und Datenauswertung ab? Die Ärzte Zeitung gibt einen Überblick.
Man muss mit der Zeit gehen, dachte sich wohl der Gesetzgeber, als er 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz auch DiGA erstattungsfähig machte. An den Modalitäten reiben sich die Krankenkassen nach wie vor.
Der Herz-Kreislauf-Stillstand ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Der Vereinsvorsitzende von „Region der Lebensretter“, Dr. Michael Müller, erläutert im „ÄrzteTag“-Podcast, wie eine App vielen Betroffenen retten kann.
Eine Kooperation zwischen dem Unternehmen Chiesi und der Digitalen Gesundheitsanwendung NichtraucherHelden soll die DiGA bekannter machen und die Versorgung verbessern.
Bei herzinsuffizienten Patienten, deren Vitalwerte nicht ohnehin schon im Telemonitoring überwacht werden, kann einmal im Quartal die DiGA „ProHerz“ auf Kasse ausgewertet werden.
Die DiGA attexis für Erwachsene mit ADHS ist neu im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen worden. Sie soll ADHS-Patienten mit einer individualisierten und digitalen Therapie unterstützen.