Telemedizinische Leistungserbringung

Bericht Bewertungsausschuss: 2023 deutlich weniger Videosprechstunden bei Vertragsärzten

Während Videosprechstunden in vertragsärztlichen Versorgung im Jahre 2023 zurückgegangen sind, gab es Steigerungen bei Elektronischen Patientenakten, Digitalen Gesundheitsanwendungen und eArztbriefen.

Veröffentlicht:
Kranke Patientin sitzt in der virtuellen Sprechstunde am Monitor.

Nach einem Corona-bedingten Hoch bei Videosprechstunden im Jahr 2022 gab es ein Jahr drauf einen deutlichen Rückgang.

© M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com

Berlin. Die Anzahl der Videosprechstunden ist im Jahr 2023 laut dem Bericht des Bewertungsausschusses zur telemedizinischen Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung deutlich zurückgegangen. Laut dem aktuell vorgelegten Bericht an das Bundesgesundheitsministerium ist gegenüber dem Jahr 2022 ein Rückgang der Abrechnungen um 18 Prozent auf ca. 2,2 Millionen Videosprechstunden zu verzeichnen. Begründet wird dieser Rückgang auch mit der im Jahr zuvor starken Inanspruchnahme im Zuge der Corona-Sonderregelungen.

Im hausärztlichen Versorgungsbereich stieg die Zahl der Videosprechstunden auf mehr als 900.000. Dies entsprach 41 Prozent aller Videosprechstunden, womit die hausärztliche Nutzung erstmals höher war als die psychotherapeutische (875.000, Anteil 40 Prozent).

Mehr Hausärzte als Psychotherapeuten per Video

Insgesamt rechneten rund 31.000 Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2023 Videosprechstunden ab. Die Hausärzte waren damit eine der wenigen Fachgruppen, die hier zulegten: von 8,4 Prozent im Jahr 2022 auf 9 Prozent im Jahr 2023.

Anstiege der Leistungsmengen waren dem Bericht zufolge in den Bereichen Telemonitoring Herzinsuffizienz, eArztbrief, bei einzelnen Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der Elektronischen Patientenakte (ePA) zu verzeichnen. Im Detail:

  • Telemonitoring Herzinsuffizienz: 201 abrechnende Telemedizinische Zentren nahmen 2023 an der Versorgung teil, 2022 waren es nur 113. Die Zahl der primär behandelnden Ärzte stieg 2023 leicht auf 362 (2. - 4. Quartal 2022: 337). Primär behandelnde Ärzte waren demzufolge vorwiegend Internisten (> 90 %) und weniger Hausärzte (<10 %).
  • Elektronische Patientenakte (ePA): Die Abrechnungshäufigkeit war laut Bewertungsausschuss im Jahr 2023 „noch auf einem sehr niedrigen Niveau“. Verzeichnet wurden ca. 46.500 Abrechnungen einer Erstbefüllung (GOP 01648), für Anpassung der ePA (GOP 01647) 90.500 Abrechnungen. 51 Prozent aller ePA wurden von Hausärzten erstausgefüllt (Vorjahr: 39 %). Die absolute Zahl der erstbefüllenden Hausärzte war dabei allerdings gering: Lediglich 839 (2022: 383) von insgesamt 63.549 Hausärztinnen und Hausärzten in Deutschland taten dies.
  • eArztbriefe: Hierfür wurde die Versandpauschale (Pseudo-GOP 86900) häufiger abgerechnet als die Empfangspauschale (Pseudo-GOP 86901). Die Abrechnungshäufigkeit der Versandpauschale verdreifachte sich annähernd (+182 Prozent) auf rund 7,6 Mio. Abrechnungen und die der Empfangspauschale ebenfalls(+249 Prozent) auf rund 4,8 Mio. Abrechnungen. Internisten rechneten im Jahr 2023 besonders häufig Versandpauschalen ab (rund 2,6 Millionen), Hausärzte hingegen den Großteil (80 %) der Empfangspauschalen (rund 3,8 Millionen).
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): 14 DiGA wurden im Jahr 2023 dauerhaft in das Verzeichnis des BfArM aufgenommen. Damit waren Ende Q4 2023 insgesamt 29 DiGA erfasst. Für drei der neu aufgenommenen DiGA hat das BfArM ärztliche Tätigkeiten bestimmt. Nach fachlicher Prüfung wurden dafür drei neue Leistungen (GOP 01474, 01475 und 01476) in den EBM aufgenommen. Mit dem Auslaufen der Befristung der GOP 01470 wird die Erstverordnung einer DiGA seit Jahresbeginn 2023 über die Versicherten- und Grundpauschalen vergütet. Insgesamt rund 29.000 ärztliche Leistungen wurden 2023 zu DiGA (GOP 01471 bis 01476) abgerechnet (Leistungsbedarf 213.000 Euro). (bar)
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