Wichtige Urteile für die Praxis

Wichtige Urteile für die Praxis
Sprechende Medizin ist erwünscht. Über 33 Stunden an einem Tag sind allerdings, kaum verwunderlich, unrealistisch.

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33 Stunden passen nicht in einen Tag

Urteil: Auch extrabudgetäre Leistungen fließen in Profilzeiten ein