33 Stunden passen nicht in einen Tag
Urteil: Auch extrabudgetäre Leistungen fließen in Profilzeiten ein
Gesprächszeiten von über 33 Stunden pro Tag? Praxen, die ihre Profilzeiten so krass überschreiten, handeln grob fahrlässig, urteilt ein Landessozialgericht – und stellt klar: Extrabudgetäre Leistungen zählen natürlich mit.