Verwaltungsgerichtshof

Bei der Anerkennung ausländischer Medizin-Abschlüsse hat Gleichwertigkeitsprüfung stets Vorrang

„Zwingend und nicht disponibel“: Bei der Anerkennung ausländischer Medizin-Abschlüsse hat die Gleichwertigkeitsprüfung stets Vorrang, urteilt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

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