Sicherstellung ohne Sozialabgaben
Gesetzliche Klarstellung: Vertragsärzte sind auch im Bereitschaftsdienst selbstständig
Etwaige Zweifel sollen bald endgültig ausgeräumt sein: Vertragsärztinnen und -ärzte, die ihrer Pflicht am organisierten Notdienst teilzunehmen nachkommen, geraten dadurch nicht in eine abhängige Beschäftigung.