TIPP DES TAGES

Absage ohne Gründe beugt Prozessen vor

Veröffentlicht:

Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor fünf Jahren müssen Praxischefs besonders auf der Hut sein, wenn sie Bewerbern für ausgeschriebene Stellen oder Ausbildungsplätze eine schriftliche Absage erteilen.

Denn: Bei ungeschickten Formulierungen, die als aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion / Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität interpretiert werden könnten, haben abgewiesene Bewerber Chancen, Schadenersatz einzuklagen - etwa ein Monatsgehalt.

Der Absagetext sollte möglichst nicht mehr beinhalten, als dass man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Mediensucht, Depressionen, HPV-Impfung

DAK baut Vorsorgeangebot in Kinder- und Jugendarztpraxen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Skizze eines alternativen Versorgungsmodells

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Interview zu den Empfehlungen

Allgemeinmediziner: „Die 24h-Blutdruckmessung ist nicht besonders praktikabel“

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung