Statistisches Bundesamt

Kindeswohlgefährdungen zum dritten Mal auf Rekordwert

Vernachlässigung und Gewalt: Rund 72.800 Kinder oder Jugendliche waren 2024 von Kindeswohlgefährdung betroffen. Binnen fünf Jahren stieg die Zahl um ein Drittel.

Veröffentlicht:
Ein Mann packt ein Kind fest am Arm.

Die Kindeswohlgefährdung ging in 75 Prozent aller Fälle von einem Elternteil aus.

© Annette Riedl/dpa

Wiesbaden. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht. Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine Gefahr durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Laut Statistischem Bundesamt stieg diese Zahl damit binnen fünf Jahren um fast ein Drittel (plus 31 Prozent).

Auch im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl zu. Da 2023 verschiedene Jugendämter keine Daten geliefert hatten, wurde die Zahl damals nur geschätzt. Gegenüber diesem Schätzwert stieg die Fallzahl 2024 um acht Prozent, gegenüber den gemeldeten Fällen sogar um 14 Prozent. Im Vorfeld hatten die Jugendämter rund 239.400 Verdachtsfälle geprüft.

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Was über die Fälle bekannt ist

  • Etwa jedes zweite betroffene Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar jünger als sechs Jahre.
  • Die meisten betroffenen Minderjährigen wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) oder einem alleinerziehenden Elternteil (37 Prozent) auf.
  • In knapp jedem dritten Fall wurde mindestens ein Elternteil im Ausland geboren und die Familiensprache war nicht Deutsch.
  • Am häufigsten wurden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. Danach folgten Hinweise auf psychische Misshandlungen. Bei gut einem Viertel gab es Indizien für körperliche Misshandlungen, bei sechs Prozent für sexuelle Gewalt.
  • Die Kindeswohlgefährdung ging in 75 Prozent aller Fälle von einem Elternteil aus. Nur bei vier Prozent war es ein neuer Partner und in sechs Prozent andere Personen wie Verwandte, Pflegeeltern, Trainer oder Erzieher.
  • Meist kam der Hinweis von Polizei und Justiz. Danach folgte das Umfeld – etwa Verwandte oder Nachbarn – und Institutionen wie die Schule. Nur in zwei Prozent der Fälle kam der Hinweis von den Minderjährigen selbst und in sieben Prozent von den Eltern.
  • Um die Gefährdungssituation zu beenden, wurde in 91 Prozent der Fälle eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. (dpa)
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