Drogensubstitution in Kassenpraxen

Köln, 4. Juli 1991. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschließt mit Wirkung zum 1. Oktober 1991 eine Richtlinie zur Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen.

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Danach können von der Ärztekammer zur Substitutionstherapie zugelassene Ärzte bei einer gemeinsamen Kommission von KV und Kassen die Substitutionsbehandlung mit Methadon beantragen.

Aufgrund des Beschlusses des Bundesausschusses können nun Verhandlungen beginnen, wie Ärzten dies honoriert werden soll.

In Berlin gibt es näherungsweise hundert Ärzte, die eine Substitutionstherapie anbieten. In Hamburg dagegen existieren - bei rund 8000 Heroinabhängigen - Kapazitätsengpässe.

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