Eine lange Liste der Grausamkeiten

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Angesichts galoppierender Ausgaben der Krankenkassen erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium eine lange Liste an Kostendämpfungsinstrumenten.

Bonn, 15 November 1991. Ein Arbeitsstab im Bundesgesundheitsministerium entwirft ein Instrumentarium für ein neues Kostendämpfungspaket. Denn Blüms Gesundheitsreform von 1989 hat sich längst als stumpf erwiesen.

Die Pläne erreichen ein völlig neues Ausmaß an Interventionismus - und werden in großen Teilen im Folgejahr gemeinsam mit der Opposition im Gesundheitsstrukturgesetz verabschiedet. Die verschiedenen Elemente des Plans:

Arzt- und Zahnarzthonorare werden eingefroren. Das soll insgesamt drei Milliarden DM sparen. Die Budgetierung der Gesamtvergütungen wird 1993 gesetzliche Realität und wirkt bis heute nach.

Für Arzneimittel gibt es einen gesetzlichen Preisstopp. Die Negativliste soll erweitert werden.

Ärzte sollen erstmals kollektiv für die von ihnen verordneten Leistungen wirtschaftlich in die Verantwortung genommen werden. Im Gespräch ist eine Bonus-Malus-Regelung: Unterschreiten die Ärzte mit ihren Verordnungen die vorgegebenen Budgets für Arznei- ud Heilmittel, dann kann der eingesparte Betrag ihrem Honorarbudget zugeschlagen werden.

Überschreiten sie die Arznei- und Heilmittelbudgets, so gibt es kollektive Abzüge an den Gesamtvergütungen. Tatsache ist: Die Bonusregelung wird im Lauf des Jahres 1992 wegverhandelt, aber eine modifizierte Kollektivhaftung für Arznei- und Heilmittelverordnungen wird Realität. Ein System, das die KBV, die KVen und die Ärzte in Panik versetzen wird.

Grausamkeiten plant das Gesundheitsministerium auch bei Patienten: zehn Prozent Zuzahlung bei Arzt und Zahnarzt, Streichung von Sehhilfen und Fahrtkosten als dem Leistungskatalog. Davon wird nur ein kleiner Teil später Realität. (HL)

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