Kettenraucher vor Gericht

Findet der Kippen-Streit ein Ende?

Qualm ohne Ende: Der Fall von Kettenraucher Friedhelm Adolfs (78) ging durch die Medien, beschäftigt bereits seit 2013 die Justiz. Am Mittwoch soll in Düsseldorf ein weiteres Urteil fallen.

Von Frank Christiansen Veröffentlicht:
Gestank und übervolle Aschenbecher: Der Fall des Kettenrauchers Friedhelm Adolfas beschäftigt seit 2013 die Justiz.

Gestank und übervolle Aschenbecher: Der Fall des Kettenrauchers Friedhelm Adolfas beschäftigt seit 2013 die Justiz.

© Kica Henk / fotolia.com

DÜSSELDORF. Vom Rummel um seine Person hat Friedhelm Adolfs so langsam die Nase voll. Nach mehr als drei Jahren Verfahrensdauer hätte der 78-jährige Düsseldorfer Kettenraucher gerne wieder seine Ruhe. Am Mittwoch könnte es so weit sein. Dann will das Düsseldorfer Landgericht das Urteil in dem spektakulären Mietstreit verkünden (Az.: 23 S 18/15), der seit Jahren die Gemüter bewegt, die Gerichte beschäftigt und durch alle Medien ging.

"Ich glaube, wir werden das gewinnen", sagt sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann. Damit lag er zwar schon einmal falsch, aber dieses Mal könnte er Recht behalten. Nachdem der Bundesgerichtshof eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall angeordnet hat, ist das Bild keineswegs so eindeutig wie bislang von den unteren Instanzen angenommen.

Die Zeugen, je nachdem von welcher Partei sie benannt wurden, lieferten ein völlig gegensätzliches Bild von der Geruchssituation in dem Mehrparteienhaus, in dem Adolfs seit mehr als 40 Jahren lebt und dessen Hausmeister er war.

Unzumutbar belästigt?

Adolfs soll seine Nachbarn in einem Düsseldorfer Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt haben. Nach dem Tod seiner Frau habe er kaum noch gelüftet. Der Qualm zog in den Hausflur, die Aschenbecher quollen über, sagte der Hausverwalter der Vermieterin.

Zwei Mal gewann die hochbetagte Dame, erst der Bundesgerichtshof stoppte den Rauswurf des Rentners aus seiner kleinen Parterrewohnung. Das Verfahren gilt längst als ein Präzedenzfall für das Verhältnis zwischen Rauchern und Nichtrauchern, die unter einem Dach leben. Verschiebt sich die rote Linie zu Lasten der Raucher?

Grundsätzlich dürfen Raucher in ihren vier Wänden paffen, auch wenn sie nur Mieter sind. Sogar gewisse Beeinträchtigungen seien hinzunehmen, hatte das Gericht bereits gesagt. Die Vermieterin muss nachweisen, dass der Qualm die Gesundheit der übrigen Menschen im Haus gefährdet hat. Schadstoffmessungen aus dem fraglichen Zeitraum gibt es aber nicht.

Seit 2013 ein Fall für die Justiz

Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2013: Zunächst hatte das Amtsgericht den fristlosen Rauswurf des Rentners aus seiner Mietwohnung bestätigt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers, so die Begründung. Im Juni 2014 musste Adolfs die nächste Schlappe verdauen: Auch das Landgericht schlug sich auf Seite der Vermieterin.

Im Februar 2015 kam die Wende: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an. Die Vorinstanzen hätten sich nicht um eine umfangreiche Beweisaufnahme drücken dürfen. Bei der Neuauflage am Landgericht konnte Witwer Adolfs schließlich zahlreiche Zeugen aufbieten, die ihn in der fraglichen Zeit in seiner Wohnung besucht hatten und von frischer Luft berichteten.

Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve weist unterdessen daraufhin, dass der Urteilsspruch am Mittwoch noch nicht das Ende des Rechtsstreits bedeuten muss. Beide Seiten könnten erneut beim Bundesgerichtshof vorstellig werden. Mit dem Rauchen will Adolfs auf seine alten Tage jedenfalls nicht mehr aufhören. "Was soll das bringen?", fragt er. Am Mittwoch wird er sich dann vielleicht sogar doch noch eine dicke Havanna als Sieges-Zigarre anzünden. (dpa)

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