Urteil

Raucher Adolfs muss Wohnung räumen

Entscheidung im Düsseldorfer Raucher-Prozess: Raucher Friedhelm Adolfs (75) muss seine Wohnung nach 40 Jahren räumen - weil der Qualm seine Nachbarn belästigt hat.

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DÜSSELDORF. Im Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muss ein rauchender Rentner nach 40 Jahren Mietverhältnis seine Wohnung räumen. Das hat das dortige Landgericht am Donnerstagmorgen entschieden und die Berufung des 75-Jährigen zurückgewiesen. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen.

Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll, war dem ehemaligen Hausmeister des Hauses die Wohnung gekündigt worden. Das Amtsgericht hatte der Eigentümerin Recht gegeben und den Rauswurf bestätigt.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht hatte der 75-jährige Friedhelm Adolfs bestritten, vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein.

Adolfs war durch das Verfahren seinem Anwalt zufolge zum "zweitbekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt" geworden. Dem pensionierten Hausmeister wurde auf seine alten Tage unverhoffte Prominenz zu Teil. Er trat bei Raucher-Demonstrationen auf. Zahlreiche Sympathisanten spendeten dem Rentner Geld für die Prozesskosten. (dpa)

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Kommentare
Dr. Detlef Bunk 27.06.201420:32 Uhr

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Dr. Detlef Bunk, Essen

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