TIPP DES TAGES

Gebäudeschäden immer sofort melden

Veröffentlicht:

Einen Wasserrohrbruch oder ähnliche Schäden in Praxis und Wohnhaus sollten Ärzte - sind sie Eigentümer der Immobilie - stets unverzüglich ihrer Gebäudeversicherung melden. Selbst dann, wenn sie noch keinen Versicherungsschein erhalten haben, etwa weil der Versicherungsvertrag erst kurz zuvor beantragt wurde.

Andernfalls könnten sie auf den vollständigen Kosten sitzen bleiben. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor. Im verhandelten Fall hatten die Hauseigentümer nach einem Wasserrohrbruch zunächst auf ihren Versicherungsschein gewartet und den Schaden erst nach sechs Wochen gemeldet. Folge: Sie blieben auf 3700 Euro Schaden sitzen.

Az.: 244 C 26368/09

blabla

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ernährung und Psyche

Enges Wechselspiel von psychischer und Darmgesundheit

Lesetipps
 Dr. Klaus Reinhardt

© Florian Schuh/Hartmannbund

Diskussion beim Hartmannbund

Ohne Künstliche Intelligenz wird Patientensteuerung nicht gelingen

Eine Ärztin sitzt vor dem Computer.

© fizkes / stock.adobe.com

„ePA für alle“ startet im Januar

Elektronische Patientenakte: Wie gut sind Praxen und PVS gerüstet?