TIPP DES TAGES
Gebäudeschäden immer sofort melden
Einen Wasserrohrbruch oder ähnliche Schäden in Praxis und Wohnhaus sollten Ärzte - sind sie Eigentümer der Immobilie - stets unverzüglich ihrer Gebäudeversicherung melden. Selbst dann, wenn sie noch keinen Versicherungsschein erhalten haben, etwa weil der Versicherungsvertrag erst kurz zuvor beantragt wurde.
Andernfalls könnten sie auf den vollständigen Kosten sitzen bleiben. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor. Im verhandelten Fall hatten die Hauseigentümer nach einem Wasserrohrbruch zunächst auf ihren Versicherungsschein gewartet und den Schaden erst nach sechs Wochen gemeldet. Folge: Sie blieben auf 3700 Euro Schaden sitzen.
Az.: 244 C 26368/09
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