Kommentar zum geplanten Tabakwerbeverbot

Konsequente Entscheidung

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:

Es war zu erwarten, dass die Tabakindustrie wenig begeistert auf das am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Tabakwerbeverbot auf Plakatwänden, an Litfaßsäulen und in Kinos reagiert. Doch ihr Argument, der erwachsene Bürger könne selbst entscheiden, ob er gesundheitlich riskante Produkte konsumiere, zieht nicht.

Denn es geht eben auch um Kinder und Jugendliche, die in öffentlichen Räumen unterwegs sind. Sie schützt man vor Tabakwerbung in Fernsehen und Radio schon seit 1975.

Deshalb ist das nun verabschiedete Verbot, das ab 2020 gelten soll, eine sinnvolle und konsequente Weiterentwicklung der bestehenden Gesetze.

Dass sich die Zahl der jugendlichen Raucher in den vergangenen Jahren halbiert hat, ist dem entschlossenen Handeln der Bundesregierung zu verdanken, die zum Beispiel mit dem Nichtraucherschutzgesetz den coolen Raucher zum armen Tropf gemacht hat, der allein vor der Kneipe im Regen steht.

Unter dem Aspekt, dass 90 Prozent aller Lungenkrebsfälle auf das Rauchen zurückgehen, wäre es verantwortungslos, öffentliche Tabakwerbung weiter zu dulden.

Als nächstes sollte die noch erlaubte Werbung an Verkaufsstellen in den Blick genommen werden - und erst recht die im TV laufenden Spots für E-Zigaretten.

Lesen Sie dazu auch: Bundeskabinett beschließt: Schluss mit Tabakwerbung ab 2020!

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