Flüchtlinge in Bayern

Mehr Ärzte in die Einrichtungen!

Bis zu 10.000 Flüchtlinge kommen täglich in Bayern an - und ein Rückgang der Zahlen ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Praxen sollen nun die Aufnahmeeinrichtungen unterstützen.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Temporäre Unterbringung in Bayern: Soldaten verlegen Teile des Holzbodens für ein Großraumzelt.

Temporäre Unterbringung in Bayern: Soldaten verlegen Teile des Holzbodens für ein Großraumzelt.

© Nicolas Armer / dpa

MÜNCHEN. Bis Ende des Jahres werden allein in München etwa 18.000 Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

Nach den Planungen der Landeshauptstadt werden einige Gemeinschaftsunterkünfte mehr als 500 Betten haben; das am Donnerstag beschlossene Asyl-Beschleunigungsgesetz soll die Einrichtung neuer Unterkünfte außerdem durch den Abbau bürokratischer Hürden einfacher machen.

Vor dem Hintergrund des nicht abreißenden Stroms von Flüchtlingen will das städtische Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) auch mit den umliegenden Praxen ins Gespräch kommen, um die medizinische Versorgung in den Gemeinschaftsunterkünften gewährleisten zu können, kündigte Dr. Werner Schimana, Leiter der Abteilung "Gesundheitsförderung von Anfang an" im RGU und zuständig für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern, beim Europäischen Gesundheitskongress in München an.

Im Gespräch sei derzeit auch, in großen Gemeinschaftsunterkünften Behandlungsräume einzurichten, so dass Ärzte dort vor Ort Sprechstunden abhalten können.

Infektiöse Krankheiten ausschließen

Allen in München ankommenden Flüchtlingen werde ein medizinisches Erstscreening angeboten, das freiwillig ist, und das der Entdeckung und Abklärung von möglicherweise behandlungsbedürftigen Erkrankungen dient, berichtete Schimana.

Nach diesem Erstscreening erfolgt die offizielle Registrierung als Asylbewerber und die Verlegung in eine Erstaufnahmeeinrichtung.

In der Erstaufnahmeeinrichtung soll spätestens am dritten Tag nach der Aufnahme eine Gesundheitsuntersuchung nach Paragraf 62 Asylverfahrensgesetz erfolgen, die verpflichtend ist und die dazu dient, infektiöse Krankheiten zu diagnostizieren oder auszuschließen.

Zum Ausschluss einer Tuberkulose etwa erhalten alle über 15-Jährige, ausgenommen Schwangere, eine Röntgen-Thoraxaufnahme.

Etwa ein Prozent der Untersuchten habe eine nachgewiesene Tuberkulose. Das sei nicht viel, angesichts der großen Zahl der Flüchtlinge aber eine Herausforderung für das Gesundheitssystem, erklärte Schimana.

Kliniken reagieren

Die Lungen-Fachklinik in Gauting und die städtischen Kliniken hätten ihre Bettenzahl deshalb bereits entsprechend erhöht. Die gute Nachricht dabei, so Schimana: Unter den Flüchtlingen seien Multi-Drug-Resistenzen sehr selten.

Und: Auch bei den Blutuntersuchungen auf Hepatitis B sowie auf HIV I und II finden sich weniger als ein Prozent Erkrankte.

Nach dem Gesetz haben kranke Flüchtlinge grundsätzlich Zugang zur allgemeinen ärztlichen Versorgung. Dabei gelte die freie Arztwahl, betonte Schimana. Zum Leistungsumfang gehören die medizinische Versorgung bei einem akuten Behandlungsbedarf, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Entbindungen, aber auch "sonstige zur Sicherung der Gesundheit unerlässliche Behandlungen", erklärte Schimana.

Auch die Behandlung von Patienten mit Hepatitis B mit hoher Viruslast werde übernommen, wenn die Compliance gewährleistet ist, betonte Schimana. Außerdem: Asylbewerber bekommen notwendige Medikamente und sind von der Rezeptgebühr befreit.

Weil das nicht überall bekannt ist, habe das Sozialministerium deshalb erst vor kurzem alle Apotheken in Bayern angeschrieben.

Von der Option zur Einführung einer Gesundheitskarte, die das Beschleunigungsgesetz vorsieht, will der Freistaat aktuell jedoch keinen Gebrauch machen. "Das derzeitige Versorgungssystem gewährleistet auch ohne Gesundheitskarte ein dem Gesetz entsprechendes Versorgungsniveau", betonte Ulrike Sparka, Sprecherin des Sozialministeriums.

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