Highlights 1987
Neuer EBM kommt am 1. Oktober
Köln, 16. März 1987. Der gemeinsame Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen einigt sich auf einen neuen EBM. Er soll am 1. Oktober in Kraft treten.
Verbunden ist die EBM-Reform mit einer Erprobungsphase, innerhalb derer die kassenärztliche Gesamtvergütung bis Ende 1988 budgetiert ist.
Die Kassen beteuern allerdings, danach zur Errechnung der Gesamtvergütung auf der Basis einer Einzelleistungsvergütung zurückkehren zu wollen.
AOK-Hauptgeschäftsführer Dr. Franz Josef Oldiges sagt, die Reform berücksichtige steigenden Aufwand der Ärzte bei psychischen und psychosomatischen Leiden.