TIPP DES TAGES

Nur konkrete Fehler zählen

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Ärzte, die sich erfolgreich gegen einen Regressbescheid wehren wollen, müssen konkrete Fehler benennen.

Erst dann können sie von den Prüfgremien verlangen, dass die elektronisch übermittelten Arznei- und Heilmitteldateien - auf denen die Bescheide beruhen - auf ihre Richtigkeit hin untersucht werden. Das hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen entschieden (Az.: B 6 KA 57/07 R u. a.).

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