TIPP DES TAGES

Provisionen sind offenzulegen

Veröffentlicht:

Wer Anteile an einem geschlossenen Fonds erwirbt, der hat Anspruch darauf, dass der Fondsvermittler ihn über seine Provisionen für den Verkauf informiert. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall gab der BGH dem Käufer des Medienfonds einer Commerzbank-Tochter recht (Az.: XI ZR 510/07). Diese hatte beim Abschluss verheimlicht, dass sie für den Verkauf der Fondsanteile Provisionen kassiert. Anleger, die nicht aufgeklärt werden, habe gute Chancen, dass der Kauf rückabgewickelt wird.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie rettet Ihre App Leben, Dr. Müller?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie