TIPP DES TAGES

Provisionen sind offenzulegen

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Wer Anteile an einem geschlossenen Fonds erwirbt, der hat Anspruch darauf, dass der Fondsvermittler ihn über seine Provisionen für den Verkauf informiert. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall gab der BGH dem Käufer des Medienfonds einer Commerzbank-Tochter recht (Az.: XI ZR 510/07). Diese hatte beim Abschluss verheimlicht, dass sie für den Verkauf der Fondsanteile Provisionen kassiert. Anleger, die nicht aufgeklärt werden, habe gute Chancen, dass der Kauf rückabgewickelt wird.

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