"Rotlichtarzt" wegen sexueller Delikte verurteilt

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Verurteilt: Ein Internist aus dem Saarland muss dreieinhalb Jahre in Haft.

Verurteilt: Ein Internist aus dem Saarland muss dreieinhalb Jahre in Haft.

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SAARBRÜCKEN (kud). Wegen sexueller Nötigung und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz ist ein Internist vom Landgericht Saarbrücken zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Dabei handelt es sich um eine Gesamtstrafe aus zunächst zwei Verfahren. Bereits im Mai wurde der Arzt des unerlaubten Medikamentenhandels für schuldig befunden. Er soll in den Jahren 2002 bis 2009 in mehr als 230 Fällen über Rezepte für Praxisbedarf Sedativa besorgt und an Drogenabhängige weiter verkauft haben.

Der Reingewinn wurde auf mindestens 60 000 Euro taxiert. Gegen das Urteil - eine dreijährige Haftstrafe - legte Dr. W. Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Aus diesem Prozess ergab sich zusätzlich der Vorwurf, Dr. W. habe im Rahmen der Medikamenten-Geschäfte eine "Kundin" in seiner Praxis mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen und sich weitere Übergriffe an anderen Patientinnen erlaubt.

Im Einvernehmen aller Beteiligten wurde nun noch am Tag der Prozesseröffnung für alle Taten eine Gesamtstrafe gebildet. Im Gegenzug nahm Dr. W. die Revision aus dem ersten Prozess zurück.

Zur Strafe gehört auch ein vierjähriges Berufsverbot und eine Entschädigung an das Opfer. Dr. W. wohnt nicht mehr im Bereich der Saarländischen Ärztekammer. Die Zulassung wurde von Amts wegen beendet, das Verfahren zum Entzug der Approbation läuft noch.

Pikantes Detail: Der Mann, dessen Praxis und Wohnung 2003 bei einer Razzia im Rotlichtmilieu durchsucht worden war, hatte früher Urlaubsvertretung für den Saarbrücker Gefängnisarzt gemacht.

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