Fall Caster Semenya

Testosterongrenze: Südafrika kündigt Berufung an

Südafrikas Leichtathletik-Föderation ASA geht im Streit um die Hormonwerte der intersexuellen Olympiasiegerin Caster Semenya in die nächste Runde. Ein Gericht habe ethische Aspekte zu wenig beachtet.

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Intersexuell veranlagte Leichtathletinnen dürfen nach einem aktuellen Urteil maximal 5 nmol Testosteron pro Liter Blut aufweisen.

Intersexuell veranlagte Leichtathletinnen dürfen nach einem aktuellen Urteil maximal 5 nmol Testosteron pro Liter Blut aufweisen.

© Kheng Guan Toh / stock.adobe.com

JOHANNESBURG. Nach einer neuen Regelung dürfen intersexuell veranlagte Läufer einen bestimmten Testosterongrenzwert nicht überschreiten, was unter Umständen eine medizinische Hormonsenkung erfordert. Weltärztepräsident Prof. Frank Ulrich Montgomery hatte sich vor kurzem explizit dagegen ausgesprochen, intersexuelle Sportler zwangsweise „invers zu dopen“. Nun hat auch die südafrikanische Leichtathletik-Föderation im Fall der Olympiasiegerin Caster Semenya reagiert.

Nach medizinischer und rechtlicher Beratung werde fristgerecht beim Schweizer Bundesgericht Berufung gegen die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS eingelegt, erklärte das Sportministerium am Montag. Südafrika werde sich zudem bei der UN-Vollversammlung darum bemühen, eine Sanktionierung des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF wegen Verletzung der Menschenrechte zu erreichen, erklärte Ministerin Tokozile Xasa.

Maximal 5 Nanomol Testosteron pro Liter

Infolge der CAS-Entscheidung vom 1. Mai gilt eine IAAF-Regel, die Läufer mit intersexuellen Anlagen verpflichtet, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden.

Um weiterhin bei Rennen antreten zu können, müsste sich die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin Semenya daher einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteron-Werte zu senken.

Das Gericht habe in seiner Entscheidung „starke wissenschaftliche, medizinische und juristische“ Argumente außen vor gelassen, kritisierte das Sportministerium. Die Richter hätten dem IAAF einen Freifahrtschein ausgestellt, obwohl zum Beispiel noch völlig unklar sei, wie der Verband die Regelung umsetzen wolle und wie dabei ethische Konflikte geregelt werden sollten, hieß es weiter.

Die 28-jährige Südafrikanerin Semenya lehnt eine Hormontherapie vehement ab. Sie und ihre Unterstützer haben die Regelung wahlweise als sexistisch oder als rassistisch abgelehnt.

Die Regelung umfasst Frauenrennen zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter). Semenya könnte daher auch auf längere Strecken ausweichen – kürzlich siegte sie bei den südafrikanischen Meisterschaften über 5000 Meter. (dpa)

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