Traumatische Spätfolgen sind kein Dienstunfall

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MAINZ (dpa). Ein ehemaliger Rauschgift-Ermittler aus Rheinland- Pfalz kann traumatische Spätfolgen nach seinen Einsätzen nicht als Dienstunfall geltend machen.

Das entschied das Mainzer Verwaltungsgericht laut einer Mitteilung vom Dienstag. Ein Dienstunfall trete plötzlich auf, argumentierten die Richter. Dies sei bei den jahrelangen Ermittlungen des Polizisten nicht der Fall.

Der Beamte der Kriminalpolizei hatte unter anderem im Rauschgift-Milieu verdeckt ermittelt. Nach Angaben von Ärzten leidet er heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, dazu gehören etwa seelische, körperliche und psychosoziale Folgen von extremen Belastungen.

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 7 K 354/07.MZ

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