Unklarheit bei Deutschen in Japan über Jodzufuhr
TOKIO (maw). Unsicherheit herrscht derzeit bei den in Japan gebliebenen Deutschen über die Einnahme von Jodtabletten. Das geht aus Hinweisen auf der Website der Deutschen Botschaft hervor.
Diese weist explizit darauf hin, dass die Tabletten im Ernstfall durch die japanischen Behörden in den Evakuierungszentren bereitgestellt würden. Ohne Anweisung durch die Behörden sollte keine Einnahme erfolgen, lautet der Appell der Botschaft.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


