Verordnung gegen Doping gilt ab heute

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BERLIN (HL). Auf der Basis des seit dem 1. November geltenden Doping-Bekämpfungsgesetzes ist heute auch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung in Kraft getreten. Danach ist zum Beispiel der Besitz von mehr als 3000 Milligramm Testosteron strafbar, wenn dies nicht zur Krankheitsbehandlung gebraucht wird. Ferner müssen auf Arzneimitteln, die zum Doping geeignet sind, entsprechende Warnhinweise angebracht werden. Um Missbrauch zu verhindern, sind für banden- oder gewerbsmäßiges Doping die Strafen verschärft worden.

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