Verordnung gegen Doping gilt ab heute

Veröffentlicht:

BERLIN (HL). Auf der Basis des seit dem 1. November geltenden Doping-Bekämpfungsgesetzes ist heute auch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung in Kraft getreten. Danach ist zum Beispiel der Besitz von mehr als 3000 Milligramm Testosteron strafbar, wenn dies nicht zur Krankheitsbehandlung gebraucht wird. Ferner müssen auf Arzneimitteln, die zum Doping geeignet sind, entsprechende Warnhinweise angebracht werden. Um Missbrauch zu verhindern, sind für banden- oder gewerbsmäßiges Doping die Strafen verschärft worden.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxistipp

Eine Klima-Toolbox für Arztpraxen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Positive Effekte

Studie: Appendektomie erhält die Remission bei Colitis ulcerosa

Ausweitung beschlossen

Liposuktion bei Lipödem wird GKV-Leistung in allen Stadien

Lesetipps
Mit der elektronische Patientenakte laufen die Arbeitsabläufe in der Praxis effizienter ab, weiß Diabetologin Karina Pate. (Symbolbild)

© picture alliance / ZB | Patrick Pleul

ePA-Einsatz in der Diabetesversorgung

Welchen Mehrwert eine diabetologische Schwerpunktpraxis in der ePA sieht