„ÄrzteTag“-Podcast
Was wird aus den Gesprächs- und Untersuchungsleistungen in der neuen GOÄ, Dr. Singe?
Im Bundesgesundheitsministerium steht die neue GOÄ auf der To-do-Liste. Der Entwurf von Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe steht. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert GOÄ-Spezialist Conrad C. Singe, was bei Gesprächs- und Untersuchungsleistungen zu erwarten ist.
Veröffentlicht:5595 neue Positionen, (nahezu) keine Steigerungsfaktoren mehr, stattdessen rund 1400 (Erschwernis-)Zuschläge: Die Privatmedizin steht in den kommenden Jahren vor einem echten Umbruch. Die Einführung der neuen Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) ist nicht nur für Bundesärztekammer, Private Krankenversicherung und nun auch für die Bundesregierung ein Mammut-Projekt, sondern auch für jede einzelne Praxis, die (auch) Privatpatientinnen und -patienten betreut.
Der Entwurf, den Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) und die Beihilfe erarbeitet haben, steht, sehr große Änderungen werden in der Bearbeitung des Bundesgesundheitsministeriums und von seiten der Bundesländer nicht mehr erwartet. Wie Ärztinnen und Ärzte, aber auch bereits die Praxisteams, sich auf die Umstellung vorbereiten können, erläutert Dr. Conrad C. Singe im „ÄrzteTag“-Podcast.
Singe ist privatärztlich niedergelassener Internist und Gastroenterologe in Mannheim, und seit Jahren als GOÄ-Spezialist auf Kongressen und auf Fortbildungen aktiv. Im Gespräch geht das Vorstandsmitglied des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) und der 1. Vorsitzende des ärztlichen Beirates der PVS Südwest zuerst auf die Grundlagen der neuen GOÄ ein und beschreibt dann vor allem, wie sich die Abrechnungsbedingungen bei Gesprächen und bei körperlichen Untersuchungen ändern werden.
Singe erläutert vor allem die neue Abrechnungssystematik bei den Gesprächsleistungen, die zwar nicht sehr viel höher gesetzt sind im Honorar als in der alten GOÄ – je nachdem, welcher Faktor aktuell angesetzt wird. Aber die neuen Gesprächspositionen können viel flexibler mit anderen Leistungen kombiniert werden als nach GOÄalt, und je nach Zeitdauer kann die Nachfolge-Leistung der GOÄ-Nr. 3 (ausführliches Gespräch) auch mehrfach angesetzt werden. Ebenso geht er ausführlich darauf ein, wie in Zukunft mit den Untersuchungsleistungen umzugehen sein wird.
Was dabei in Zukunft zu beachten sein wird, welche Sonderleistungen neben diesen Standard-Positionen dann möglich sein werden und was aus der alten Homöopathie-Erstanamnese werden könnte: All das beschreibt GOÄ-Spezialist Conrad Singe anschaulich im Gespräch – und entwirft nicht zuletzt sogar eine Vision, wie in Zukunft Künstliche Intelligenz die Abrechnung deutlich erleichtern könnte. (Dauer: 43:58 Minuten)










