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Straßenverkehr

3,5 ng/ml THC im Blutserum: Sieht so der neue Cannabis-Grenzwert am Steuer aus?

Laut Fachleuten soll beim Erreichen dieses THC-Grenzwertes eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung am Steuer deutlich unterhalb der Schwelle liegen, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginne.

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Ein Polizeibeamter hält während einer Verkehrskontrolle ein Testkit zum Testen von Verkehrsteilnehmern auf Cannabis, Amphetamine, XTC, Ketamine, Kokain und Opiaten in der Hand.

Ein Polizeibeamter hält während einer Verkehrskontrolle ein Testkit zum Testen von Verkehrsteilnehmern auf Cannabis, Amphetamine, XTC, Ketamine, Kokain und Opiaten in der Hand. Ein gesetzlich verankerter Grenzwert für THC am Steuer im Zuge der Cannabisfreigabe am Ostermontag fehlt aber noch.

© Soeren Stache/dpa/picture alliance

Berlin. Fristgerecht hat die vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) im Dezember eingerichtete wissenschaftliche Expertengruppe einen Vorschlag zur Festschreibung des Wertes einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut gemacht, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. Wie das BMDV am Donnerstag mitteilte, habe die Kommission im Rahmen des Paragrafen 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes sei nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginne.

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Vergleichbar mit 0,2 Promille Blutalkoholkonzentration

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, werde empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des Paragrafen 24c StVG vorzusehen.

Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es werde empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.

Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handle es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum sei bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher solle mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert würden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgt sei und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich sei. (eb)

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