Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Cannabis-Gesetz unterschrieben – Freigabe am 1. April

Wird die kontrollierte Freigabe von Cannabis doch noch aufgehalten, indem das beschlossene Gesetz nicht offiziell besiegelt wird? Mancher in der Union hoffte darauf – und wurde jetzt enttäuscht.

Veröffentlicht:
Schild mit Aufschrift "Cannabis Legalisierung"

Das Cannabisgesetz ist nun endgültig unterschrieben und kann somit zum 1. April in Kraft treten.

© Michael Bihlmayer/CHROMORANGE/picture alliance

Berlin. Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig am Mittwoch ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz. Die Prüfung habe ergeben, dass „keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen“, teilte das Bundespräsidialamt mit. „Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.“ Das Vorhaben der Ampel-Koalition, gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.

Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hatte erst am Freitag auch den Bundesrat passiert.

Lesen sie auch

Union hatte auf den Bundespräsidenten gehofft

Die Union im Bundestag hoffte anschließend, das Gesetz könne noch aufgehalten werden, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet. Das Staatsoberhaupt prüft Gesetze im Wesentlichen darauf, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach überwiegender juristischer Meinung steht ihm daneben in engen Grenzen auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Danach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte erneut die teilweise Legalisierung. Wenn man nun nichts täte, sei ja nicht zu erwarten, dass irgendetwas besser werde, sagte der SPD-Politiker mit Blick auf einen wachsenden Schwarzmarkt und mehr konsumierende Kinder und Jugendliche. „Wir wollen wirklich dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen.“ Dort werde mittlerweile versucht, durch Beimengungen und toxische Konzentrationen eine Sucht schneller herzustellen.

Lauterbach betonte, dass das Strafmaß für kriminelle Abgaben an Kinder und Jugendliche deutlich erhöht werde. Das bedeute: „Wenn also ein 21-Jähriger regelmäßig an 17-Jährige abgibt, Haft von nicht weniger als zwei Jahren.“

Lesen sie auch

Lauterbach verteidigt sein Gesetz

Lauterbach trat Einwänden auch aus den Ländern entgegen, dass zum Inkrafttreten der Legalisierung kein legal produziertes Cannabis verfügbar sei, da der Anbau ja erst ab dann erlaubt sei. Wenn jemand etwa am 2. April auf Grundlage einer eigenen angebauten Pflanze konsumiere, spiele es keine Rolle, wann die Pflanze gekauft und aufgebaut wurde oder wie viel Wasser sie hatte. Sondern es gelte: „Hier ist sie, sie ist jetzt legal, und der Konsum ist auch legal.“ Der Minister erläuterte, die meisten Konsumenten konsumierten jetzt schon. Es werde wenige geben, die sagen: „Ja mei, ist das jetzt erlaubt, jetzt werde ich Konsument.“ (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Mission Krankenkassenfinanzen

Marktforschung

Bundesbürger so impfskeptisch wie noch nie

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten