Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Cannabis-Gesetz unterschrieben – Freigabe am 1. April

Wird die kontrollierte Freigabe von Cannabis doch noch aufgehalten, indem das beschlossene Gesetz nicht offiziell besiegelt wird? Mancher in der Union hoffte darauf – und wurde jetzt enttäuscht.

Veröffentlicht:
Schild mit Aufschrift "Cannabis Legalisierung"

Das Cannabisgesetz ist nun endgültig unterschrieben und kann somit zum 1. April in Kraft treten.

© Michael Bihlmayer/CHROMORANGE/picture alliance

Berlin. Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig am Mittwoch ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz. Die Prüfung habe ergeben, dass „keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen“, teilte das Bundespräsidialamt mit. „Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.“ Das Vorhaben der Ampel-Koalition, gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.

Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hatte erst am Freitag auch den Bundesrat passiert.

Lesen sie auch

Union hatte auf den Bundespräsidenten gehofft

Die Union im Bundestag hoffte anschließend, das Gesetz könne noch aufgehalten werden, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet. Das Staatsoberhaupt prüft Gesetze im Wesentlichen darauf, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach überwiegender juristischer Meinung steht ihm daneben in engen Grenzen auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Danach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte erneut die teilweise Legalisierung. Wenn man nun nichts täte, sei ja nicht zu erwarten, dass irgendetwas besser werde, sagte der SPD-Politiker mit Blick auf einen wachsenden Schwarzmarkt und mehr konsumierende Kinder und Jugendliche. „Wir wollen wirklich dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen.“ Dort werde mittlerweile versucht, durch Beimengungen und toxische Konzentrationen eine Sucht schneller herzustellen.

Lauterbach betonte, dass das Strafmaß für kriminelle Abgaben an Kinder und Jugendliche deutlich erhöht werde. Das bedeute: „Wenn also ein 21-Jähriger regelmäßig an 17-Jährige abgibt, Haft von nicht weniger als zwei Jahren.“

Lesen sie auch

Lauterbach verteidigt sein Gesetz

Lauterbach trat Einwänden auch aus den Ländern entgegen, dass zum Inkrafttreten der Legalisierung kein legal produziertes Cannabis verfügbar sei, da der Anbau ja erst ab dann erlaubt sei. Wenn jemand etwa am 2. April auf Grundlage einer eigenen angebauten Pflanze konsumiere, spiele es keine Rolle, wann die Pflanze gekauft und aufgebaut wurde oder wie viel Wasser sie hatte. Sondern es gelte: „Hier ist sie, sie ist jetzt legal, und der Konsum ist auch legal.“ Der Minister erläuterte, die meisten Konsumenten konsumierten jetzt schon. Es werde wenige geben, die sagen: „Ja mei, ist das jetzt erlaubt, jetzt werde ich Konsument.“ (dpa)

Mehr zum Thema

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

© Aleksandr | colourbox.de

Fatal verkannt

Vitamin-B12-Mangel frühzeitig behandeln!

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

© polkadot - stock.adobe.com

Vitamin-B12-Mangel

Aktuelle Empfehlungen für die Praxis

B12-Mangel durch PPI & Metformin

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Achtung Vitamin-Falle

B12-Mangel durch PPI & Metformin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Antikörper macht‘s möglich

Zähne einfach nachwachsen lassen – wie beim Hai?

Digitalisierung und Medikamente

Apotheker entwickelt eigene E-Rezept-App

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer