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AOK Nordost

223 Mal Verdacht auf Behandlungsfehler

POTSDAM (ami). Mit dem geplanten Patientenrechtegesetz sollen die Kassen verpflichtet werden, ihre Versicherten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler aktiv zu unterstützen. Die AOK Nordost begrüßt das ausdrücklich.

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Nach eigenen Angaben verfährt sie seit zehn Jahren so, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. "Versicherte müssen im Ernstfall auf die Hilfe ihrer Kasse zählen können", sagt Peter Wewer, Leiter der Rechtsabteilung der AOK Nordost.

Die Kasse hat 2011 in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 873 Behandlungsfehlervorwürfe ihrer Versicherten überprüft.

In 223 Fällen hat sich den Angaben zufolge nach entsprechenden Gutachten der Hinweis zu einem Verdacht verdichtet. In 28 Fällen haben die Verursacher den Schaden laut AOK Nordost problemlos anerkannt.

In den ersten neun Monaten 2012 hat die Kasse 677 neue Hinweise auf mögliche Behandlungsfehler registriert. Das sind den Angaben zufolge 20 mehr als im Vergleichszeitraum 2011.

Die Kasse mahnt am Patientenrechtegesetz aber Nachbesserungsbedarf mit Blick auf eine Beweislastumkehr zugunsten der Patienten bei Behandlungsfehlern an.

Ärzte und andere Partner im Gesundheitswesen müssten ihren Teil zur Aufklärung eines Behandlungsfehlers beitragen, so Wewer.

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