ALG-II-Bezieher sollen Kasse kündigen können
BERLIN (ddp). Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre gesetzliche Krankenkasse im Zuge der Gesundheitsreform einen pauschalen Zusatzbeitrag erheben sollte.
BERLIN (ddp). Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre gesetzliche Krankenkasse im Zuge der Gesundheitsreform einen pauschalen Zusatzbeitrag erheben sollte.
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