Klinikreform

Bayerischer Landtag streitet über Zukunft der Krankenhäuser

Viele Kliniken stecken in immensen Finanznöten. Über Verantwortung und Gegenmaßnahmen wird seit langem gestritten. Nun geht es auch im bayerischen Landtag zur Sache.

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Personell wie finanzielle: Viele Kliniken sind in Nöten – auch in Bayern.

Personell wie finanzielle: Viele Kliniken sind in Nöten – auch in Bayern.

© upixa / stock.adobe.com

München/Berlin. Mit wechselseitigen Vorwürfen und Schuldzuweisungen haben Koalition und Opposition im Landtag über die Zukunft der Krankenhäuser in Bayern gestritten. Einig waren sich zwar alle, dass möglichst viele Kliniken gerade auf dem Land erhalten bleiben sollten. Wie dies in Zeiten immenser Finanznöte der Krankenhäuser, Kommunen und anderen Klinikträger gelingen soll, darüber herrschte aber Uneinigkeit – und teils Ratlosigkeit.

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bekräftigte in einer Regierungserklärung den Willen, Krankenhäuser bei nötigen Umstrukturierungen infolge der Krankenhausreform des Bundes zu unterstützen. Ein Sieben-Punkte-Plan, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hatte, zielt aber zunächst einmal auf eine möglichst umfassende Datenbasis ab.

Für jede Region soll ermittelt werden, welche medizinischen Leistungen die Kliniken dort in Zukunft anbieten können, inklusive der Notfallversorgung. Zudem soll es ein bayernweites Gutachten zum aktuellen Versorgungsbedarf und zur Prognose der künftigen Patientenzahlen geben, und auch regionale Gutachten und Regionalkonferenzen zur künftigen Krankenhausstruktur.

Gerlach: Freistaat kann keine Klinikleistungen anordnen

Gemeinsam mit Kommunen und Krankenhausträgern wolle man dafür sorgen, dass die hochwertige und flächendeckende stationäre Versorgung auch zukünftig gewährleistet sei, sagte Gerlach, betonte aber: „Der Freistaat kann weder anordnen, wo welche Krankenhäuser stehen müssen, noch welche Krankenhausleistungen die Häuser jeweils anbieten müssen.“ Bayern könne auch nicht einfach Betriebskostendefizite der Krankenhäuser übernehmen.

Die Opposition warf Gerlach und der Staatsregierung vor, die Krankenhausplanung seit Jahren zu vernachlässigen – und das sei Ländersache, sagte Ruth Waldmann (SPD). Am Ende werde die Staatsregierung Entscheidungen treffen müssen und sagen, was sie wolle – und nicht nur den Anschein aktiven Handelns erwecken.

Johannes Becher (Grüne) nannte Gerlachs Sieben-Punkte-Plan banal. „Auf welcher Basis wurde denn bisher die Planung und Steuerung gemacht?“, fragte er. Es könne doch nicht sein, dass die Staatsregierung all die Zahlen, für die es nun große Gutachten geben solle, nicht schon lange ermittelt habe.

Streit über die Finanzierung

Andreas Winhart (AfD) forderte von der Staatsregierung eine Bestandsgarantie für alle öffentlichen Klinikstandorte. Jedes Krankenhaus müsse eine 24-Stunden-Notfallversorgung, eine internistische und chirurgische Station, eine Intensivstation haben. Wie eine solche Bestandsgarantie finanziert werden soll, dazu sagte Winhart allerdings nichts.

Der Bundestag hatte vergangene Woche das umstrittene Krankenhausreformgesetz (KHVVG) verabschiedet. Ziel ist eine stärkere Spezialisierung der Kliniken über die Zuweisung von Leistungsgruppen nach bestimmten Qualitätskriterien, die Umwandlung kleinerer Häuser in Sektorenübergreifende Einrichtungen sowie eine neue Art der Finanzierung – bestehend aus Vorhaltepauschalen (60 Prozent) und Fallpauschalen (40 Prozent). (dpa/hom)

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