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Forderungskatalog von drei Stiftungen

Stiftungen wollen Ersthelfer-Apps gegen plötzlichen Herztod

Nur schnelle Hilfe sichert das Überleben: Drei große Stiftungen fordern deshalb flächendeckende Ersthelfer-Apps gegen den plötzlichen Herztod.

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Die Ersthelfer-Apps sorgen im Idealfall dafür, dass freiwillige Ersthelfer, die sich in der Nähe eines Unfallorts befinden, geortet und alarmiert werden.

Die Ersthelfer-Apps sorgen im Idealfall dafür, dass freiwillige Ersthelfer, die sich in der Nähe eines Unfallorts befinden, geortet und alarmiert werden.

© Uli Deck / dpa

Winnenden. Die Bundesbürger sollen besser vor dem plötzlichen Herztod geschützt werden. Deshalb fordert eine Allianz von großen Stiftungen die flächendeckende Einführung von Ersthelfer-Apps auf Smartphones.

In Deutschland erleiden jedes Jahr rund 120.000 Menschen außerhalb von Krankenhäusern einen Herz-Kreislauf-Stillstand, etwa 65.000 Menschen sterben daran. Diese Menschen brauchten schnelle und überlebenswichtige Hilfe durch sogenannte qualifizierte Ersthelfer, bevor der Rettungsdienst eingetroffen ist.

Flächendeckende Alarmierung

Die ADAC Stiftung, die Bertelsmann Stiftung und die Björn Steiger Stiftung haben deshalb am Donnerstag im baden-württembergischen Winnenden einen Forderungskatalog zur „Flächendeckenden Alarmierung von Ersthelfern über vernetzte Ersthelferalarmierungssysteme“ veröffentlicht.

Das Papier spricht sich für einen bundesweiten Einsatz von untereinander vernetzten Systemen und die Alarmierung von geschulten Ersthelfern aus. Technische Standards und eine gesicherte Finanzierung seien nötig und möglich, um die Zusammenarbeit der Systeme sicherzustellen und ihren Erfolg zu gewährleisten. Die Apps sorgen im Idealfall dafür, dass freiwillige Ersthelfer, die sich in der Nähe eines Unfallorts befinden, geortet und alarmiert werden. Idealerweise sind sie nach wenigen Minuten vor Ort und leisten Erste Hilfe, zum Beispiel mit einer Herzdruckmassage, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Bund soll technische Mindeststandards festlegen

Ergänzend veröffentlichten die Stiftungen ein juristisches Gutachten, das sich unter anderem mit der bundesweiten Regelung technischer Standards für die eingesetzten Apps beschäftigt. „Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass die Finanzierung von Ersthelfersystemen schon jetzt im bestehenden Rechtsrahmen sichergestellt werden könnte.

Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zum flächendeckenden Einsatz dieser lebensrettenden Ersthelfer-Apps“, betont Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung. „Der Bund könnte und sollte nun rasch technische Mindeststandards für Ersthelfer-Apps festlegen und damit die Grundlagen für die nötige Interoperabilität legen.“ (KNA)

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