Niedersachsen

AOK und IKK durften heiraten

KASSEL (mwo). Die Fusion von AOK und IKK Niedersachsen bleibt bestehen.

Veröffentlicht:

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am Dienstag Klagen des IKK Landesverbandes Nord und der IKK Nord gegen die Fusion ab. Beide seien nicht klagebefugt.

Nach der Fusion 2010 war die IKK Nord die einzige verbleibende Kasse im IKK Landesverband. Von den Aufsichtsbehörden verlangte sie, die Genehmigung zurückzunehmen.

Doch die Genehmigung richtete sich nur an die beteiligten Kassen und hatte "keinen drittschützenden Charakter", urteilte das BSG.

Az.: B 1 A 2/11 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Höhere Gesundheitskosten

PKV-Schutz wird 2025 deutlich teurer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter