Niedersachsen

AOK und IKK durften heiraten

KASSEL (mwo). Die Fusion von AOK und IKK Niedersachsen bleibt bestehen.

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Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am Dienstag Klagen des IKK Landesverbandes Nord und der IKK Nord gegen die Fusion ab. Beide seien nicht klagebefugt.

Nach der Fusion 2010 war die IKK Nord die einzige verbleibende Kasse im IKK Landesverband. Von den Aufsichtsbehörden verlangte sie, die Genehmigung zurückzunehmen.

Doch die Genehmigung richtete sich nur an die beteiligten Kassen und hatte "keinen drittschützenden Charakter", urteilte das BSG.

Az.: B 1 A 2/11 R

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