Aut-idem-Substitution

Bei „Nichtverfügbarkeit“ dürfen Apotheker weiterhin vereinfacht austauschen

Vom Rezept abweichende Wirkstoffabgabe ohne Rücksprache mit dem Arzt: Das ist Apothekern jetzt generell erlaubt, wenn Großhändler ein verordnetes Präparat nicht liefern können.

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