Abgenickt: Ein Code für Arznei-Verpackungen

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für die Reform des Arzneimittelgesetzes. Ein Baustein ist der bessere Schutz vor Fälschungen.

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Arzneimittel-Packung: Auch von der AMG-Novelle betroffen.

Arzneimittel-Packung: Auch von der AMG-Novelle betroffen.

© schlierner / fotolia.com

BERLIN (cw). Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den "Entwurf für das zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" (so genannte 16. AMG-Novelle) beschlossen.

Mit dem Reformpaket wird vor allem europarechtlichen Vorgaben zur Arzneimittelsicherheit Rechnung getragen.

Unter anderem ist ein neues Kennzeichnungssystem für Arzneimittelpackungen vorgesehen. Dadurch sollen Lieferwege transparenter und das Eindringen von Fälschungen in die legale Lieferkette erschwert werden.

Außerdem werden die Dokumentations- und Meldepflichten der pharmazeutischen Unternehmer zu Nebenwirkungen ihrer Produkte verschärft.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Liberalisierung des Heilmittelwerberechts. So etwa soll es künftig nicht mehr verboten sein, OTC-Werbung gegenüber der breiten Öffentlichkeit unter Berufung auf wissenschaftliche Gutachten oder sonstige fachliche Veröffentlichungen zu betreiben.

Das Gesetz muss jetzt noch Bundestag und Bundesrat passieren. Es soll im Juli in Kraft treten.

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