Urteil
Finanzgericht: Medizinstudium im Ausland ist keine außergewöhnliche Belastung
Bei einem Medizinstudium im Ausland erkennt das Finanzamt Studiengebühren nicht als außergewöhnliche Belastung an. Für die Ausbildungskosten unterhaltsberechtigter Kinder sehe das Einkommensteuergesetz verschiedene Freibeträge vor.


