Versorgung

Abgestufte Geriatrie – So könnte es gehen

Der Bundesverband Geriatrie hat ein Konzept für die Versorgung geriatrischer Patienten erarbeitet.

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BERLIN. Der Bundesverband Geriatrie hat erstmals ein einheitliches Konzept für die Versorgung geriatrischer Patienten vorgelegt. Die wachsende Zahl alter und hochbetagter Patienten gebiete es, geriatriespezifische Versorgungsstrukturen auszubauen, heißt es in dem im Dezember veröffentlichten Papier.

Die Krankenhausplanungen der Länder sollten künftig stärker als bisher die Geriatrie umfassen, fordert der Verband. In ihm sind nach eigenen Angaben Träger organisiert, die bundesweit 400 geriatrische Kliniken und Einrichtungen mit rund 23.000 Betten oder Reha-Plätzen betreiben.

Bedingt durch die föderale Vielfalt bilde die geriatrische Versorgung im Krankenhaus den überwiegenden Teil des Versorgungsangebots ab. In einzelnen Ländern sei hingegen der Schwerpunkt der geriatrischen Versorgung in den Reha-Bereich gelegt worden.

In jedem Fall sei eine enge Zusammenarbeit beider Versorgungsbereiche geboten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten daher so weiterentwickelt werden, dass die Leistungserbringung in einem abgestuften Geriatriekonzept ohne Versorgungsbrüche möglich wird.

»Krankenhaus: Im Krankenhaus müsse die Patientenversorgung unter Leitung eines Facharztes mit abgeschlossener Zusatzbezeichnung Geriatrie analog der (Muster-) Weiterbildungsordnung erfolgen. „Regelhaft“ sollte zudem in Fachabteilungen ohne primär geriatrischen Auftrag Expertise durch geriatrische Konsiliarleistungen verfügbar sein. In Kliniken ohne ausgewiesene Fachabteilung sollten Screening-Instrument eingesetzt werden, um entsprechenden Behandlungsbedarf bei geriatrischen Patienten zu erkennen. In Rettungsstellen und Notaufnahmen sollte aus Sicht des Bundesverbands geriatriespezifische Kompetenz zumindest „vorgehalten“ werden.

»Rehabilitation: Die Indikation für eine geriatrische (Anschluss-) Reha sei gegeben, wenn sich der Behandlungsschwerpunkt von einem organzentrierten zu einem funktionsorientierten Fokus verlagert. Dort stünden dann individuelle alltagsrelevante Reha-Ziele im Vordergrund.

»Tageskliniken: Sie werden als „elementarer Teil einer abgestuften geriatrischen Versorgung“ beschrieben. Hier zähle Wohnortnähe, die rechtliche Zuordnung sei von untergeordneter Bedeutung. Geriatrische Institutsambulanzen stellten eine ergänzende Versorgungsform dar. Ihre derzeitige rechtliche Ausgestaltung ermögliche es aber nicht, „bestehende Versorgungslücken zu schließen“. (fst)

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