Gesetz verabschiedet

Ärzte in Notaufnahmen sollen besser vor Attacken geschützt werden

Der Bundestag stimmte am Donnerstagnachmittag einer entsprechenden Verschärfung im Strafgesetzbuch zu.

Veröffentlicht:

Berlin. Rettungskräfte sind bereits seit zwei Jahren strafrechtlich besser vor Attacken und Angriffen geschützt. Dieser Schutz wird nun auf das Personal in ärztlichen Notdiensten und Notaufnahmen ausgedehnt.

Die entsprechende Regelung ist Teil des Gesetzespakets gegen Hass und Hetze, das der Bundestagtag am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat.

Kleine Änderung am Paragrafen 115

Um Ärzte und Pflegekräfte besser vor Angriffen zu schützen, wird Paragraf 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch ergänzt. Dort ist geregelt, dass Personen, die Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes im Einsatz „durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ behindern, strafrechtlich belangt werden können. Ähnliches soll künftig auch gelten, wenn Mitarbeiter im ärztlichen Notdienst oder in Notaufnahmen bei ihrer Arbeit attackiert werden.

Kern des Gesetzespakets sind schärfere Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Vorgesehen ist, dass Anbieter sozialer Dienste wie Facebook oder Youtube bestimmte strafbare Inhalte wie nazistische Propaganda oder Morddrohungen dem Bundeskriminalamt melden müssen.

Spirale von Gewalt durchbrechen

„Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der antisemitische Terroranschlag in Halle, die rassistischen Morde in Hanau und die hohe Zahl weiterer rechtsextremistischer Gewalttaten haben gezeigt, wie dringend nötig unser Gesetzespaket ist, um die Spirale von Hass und Gewalt zu durchbrechen“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). (hom)

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