Schutzimpfungen im GKV-Katalog
G-BA beschließt Richtlinienanpassung zur Pneumokokken-Indikationsimpfung
One Size fits all: Die Indikationsimpfung gegen Pneumokokken-Infektionen wird einfacher. Und entsprechend auch demnächst in der Schutzimpfungs-Richtlinie abgebildet.
Veröffentlicht:Berlin. Bei seiner Sitzung am heutigen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Beschluss zur Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie an die jüngste STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken-Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche gefasst. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft – erfahrungsgemäß in rund zwei Monaten.
Anfang Januar hatte die Ständige Impfkomission dazu geraten, Kinder und Jugendliche im Alter von ≥ 2 bis 17 Jahren, die Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen aufweisen, ebenfalls mit einem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20) vor einer Infektion zu schützen.
Anlässlich einer Neubewertung habe sich, heißt es, „die einmalige PCV20-Impfung gegenüber der bisher empfohlenen sequenziellen Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) in der Gesamtschau als überlegen“ erwiesen. Es wird erwartet, dass die Indikationsimpfung durch den Wegfall der bisherigen sequenziellen Impfung insgesamt einfacher wird. Nun gibt es für Risikogruppen eine einheitliche Impfempfehlung – unabhängig deren Alters. (cw)











